Toter NPD-Anwalt hinterlässt besorgte Mandanten

Der Tod des NPD-Anwaltes Jürgen Rieger löst unter seiner Mandanten offenbar Besorgnis aus. Wie hier in einer Rundmail zu lesen ist, soll die zuständige Rechtsanwaltskammer einen Anwalt mit der Abwicklung der Kanzlei beauftragt haben.

Problem aus Sicht der Rieger-Mandanten: Der Abwickler soll „nicht-national“ sein; die Anwaltskammer habe auf entsprechende Vorschläge nicht gehört. Der Ratschlag an die Betroffenen geht nun dahin, dass sich die bisherigen Mandanten „nationale“ und damit „vertrauenswürdige“ Anwälte suchen sollen.

Das ist zunächst ihr gutes Recht. Der Abwickler wird ohnehin nur für ein Jahr bestellt. Seine vorrangige Aufgabe: Er sorgt dafür, dass die laufenden Mandate ordentlich beendet werden. Aber nur, wenn die derzeitigen Mandanten dies auch wünschen. Ihnen steht es ebenso frei, dem Abwickler das Mandat zu kündigen und sich einen anderen Anwalt zu suchen.

Für den Abwickler gilt die anwaltliche Schweigepflicht allerdings ebenso wie für den verstorbenen Rechtsanwalt. Das heißt: Er darf jetzt nicht mit den Handakten zur Staatsanwaltschaft oder sonstigen Behörden rennen und seine neuen Mandaten wegen irgendwelcher Dinge verpfeifen.

Insofern hat die angeordnete Abwicklung sogar aus Sicht von Riegers Mandanten einen Vorteil. Die Anwaltskammer muss nämlich nicht unbedingt einen Abwickler benennen. Dann kommt es aber schon mal vor, dass plötzlich Ehefrauen, Kinder oder sogar der Kanzleivermieter plötzlich „Besitzer“ der Mandantenakten sind – da sollte einem der bestellte Abwickler mit entsprechenden Berufspflichten doch lieber sein.

Wie auch immer, um den Job dürften sich Anwälte, die so was machen, nicht gedrängt haben.