Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat lange ermittelt. Zumindest nach eigenen Angaben. Heraus kam nichts. Was schon deshalb nicht verwunderlich ist, weil sich die Ermittlungen im Rahmen der „Landauer Abhöraffäre“ gegen Polizeibeamte und Staatsanwälte aus dem nahegelegenen Landau richteten.
Auslöser waren richterlich angeordnete Abhörmaßnahmen. Dummerweise wurden auch Gespräche von Beschuldigten mit ihren Verteidigern abgehört. Das ist verboten, kann strafbar sein und ist überdies so ziemlich eine der miesesten Aktionen, mit der sich der Rechtsstaat ins Abseits stellen kann.
Die langwierigen Ermittlungen brachten jedoch folgendes zu Tage:
Bzgl. der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die – wechselweise – mit der Bearbeitung jenes Verfahrens betraut gewesen waren, kann nicht der Nachweis geführt werden, dass jene Verteidigergespräche mit ihrer Billigung abgehört wurden.
Die Ermittlungen im Ausgangsverfahren erstreckten sich über drei Jahre. Wie gut, dass die mit der Sache betrauten und damit für die Ermittlungen verantwortlichen Staatsanwälte nicht mal die Abhörprotokolle gelesen haben. Vermutlich waren sie wechselweise in der Annahme, der wechselweise betraute Kollege werde das schon machen.
Was aber ist mit den Polizisten?
Auch den mit der Durchführung der Abhörmaßnahme befasst gewesenen Polizeibeamten ist ein strafbares Verhalten nicht nachzuweisen.
Soweit einem einzelnen Beamten überhaupt hinreichend konkret das Abhören und Auswerten solcher Verteidigergespräche angelastet werden kann, ist diesem Beamten nicht zu widerlegen, dass er sein Verhalten wegen der grundsätzlichen richterlichen Anordnung der damaligen Telefonüberwachungsmaßnahmen auch hinsichtlich der Verteidigergespräche für rechtens hielt und im Übrigen glaubte, die Beamten der Staatsanwaltschaft Landau seien über diese Vorgehensweise unterrichtet und hätten dieses Verhalten stillschweigend gebilligt.
Die Polizeibeamten ziehen also zunächst die Doofkarte. Wir führen zwar Lauschangriffe durch, kennen aber nicht mal die wesentlichen Spielregeln. Das ist für mich der glaubwürdigere Teil der Argumentation.
Deutlich peinlicher ist die Behauptung, man sei jedenfalls davon ausgegangen, die Staatsanwälte hätten den Lauschangriff auf die Verteidiger abgenickt. Und wenn nicht, hätten sie die Maßnahme jedenfalls wortlos gebilligt.
Wie gut, dass es in solchen Fällen ja auch normalerweise kaum Kontakt zwischen der federführenden Staatsanwaltschaft und der ausführenden Polizei gibt. Worüber sollte man denn sprechen, wenn man über drei Jahre am gleichen Fall arbeitet? Wie es so läuft mit den Überwachungen? Wer was am Telefon sagt und ob es geeignet ist, den Tatverdacht zu erhärten? Also, das wäre jetzt ja doch etwas ungewöhnlich…
Keine Lösung finde ich übrigens für die Frage, wieso strafbares Verhalten eines Polizeibeamten bloß dadurch entfallen soll, dass er denkt, ein Staatsanwalt sei damit einverstanden.