Das Bundesverfassungsgericht wird am 15. Dezember mündlich über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandeln.
Wenn das nicht mal ein gutes Zeichen ist.
Das Bundesverfassungsgericht wird am 15. Dezember mündlich über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandeln.
Wenn das nicht mal ein gutes Zeichen ist.