Auch eine Kinokarte gibt es nicht ohne Kleingedrucktes. Die Bedingungen der UCI Kinowelt lesen sich einladend:
Soweit die Übermittlung meiner Daten an Dritte nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willige ich ein, dass die UCI-Gruppe und KRANKIKOM [..] meine personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt.
So was klingt, hoffentlich ungewollt, nach Geheimdienst, Rasterfahndung und Terrordatei. Jedenfalls gibt es Anlass zu Fragen: Wann und wie häufig verlangen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden Daten von der UCI Kinowelt, auch wenn ihnen dies nicht („aufgrund eines Gesetzes“) erlaubt ist? Und wieso kommt die UCI Kinowelt auf die Idee, bei derart rechtswidrigem („nicht aufgrund eines Gesetzes“ erfolgendem) Handeln nicht nur zu helfen, sondern sich vorab hierfür auch noch von den Betroffenen freizeichnen zu lassen?
Bleibt als Trost: Die Klausel ist unwirksam, und zwar so was von. Ironischerweise „aufgrund eines Gesetzes“.