Die Staatsanwaltschaft informiert meinen Mandanten, gegen ihn werde wegen eines Internetdelikts ermittelt. Als Tatzeitpunkt wird Anfang 2008 genannt. Mein Mandant möge innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen. Hierbei soll er insbesondere folgende Frage beantworten:
Befinden sich die Dateien noch auf Ihrem Rechner?
Ich frage mich schon, welche Antwort erwartet wird. Jetzt ernsthaft…
Statt Angaben zu machen, habe ich zunächst die Ermittlungsakte angefordert. Vielleicht erschließt sich ja daraus die Ermittlungstaktik. In positiver Hinsicht wäre denkbar, dass der Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung für unverhältnismäßig hält und eine Brücke für die Einstellung des Verfahrens bauen will.