Berlin als Vorreiter: In der Hauptstadt sollen Anwälte bald grundsätzlich ohne Robe vor Gericht auftreten dürfen. Die Rechtsanwaltskammer wird die berufsrechtliche Pflicht aufheben, berichtet die taz.
Die Robe ist nichts, was einen Anwalt zum besseren (oder schlechteren) Juristen macht. Im Gegenteil: Tatsächlich fühlen sich Mandanten, gerade in Strafprozessen, mitunter befremdet, wenn sie ihren Anwalt plötzlich in derselben Kluft erleben wie Staatsanwalt und Richter. Die Ausgrenzung – wir, die erhabene Justiz, du das Subjekt unserer Behandlung – ist dann mitunter schon spürbar.
Richtig ist es, den Anwälten das Tragen einer Robe freizustellen. Gleiches gilt natürlich in Strafprozessen auch für die weiße Krawatte. Die hat sich in den letzten Jahren aber von selbst überholt. Mir jedenfalls ist keine Strafkammer (mehr) bekannt, die bei einer andersfarbigen Krawatte auch nur guckt, womöglich protestiert oder gar Sanktionen androht. (Dann würde ich, im Interesse des Mandanten, auch von vornherein die weiße Krawatte umbinden. Irgendwo im Büro fliegen noch zwei, drei herum.)
Bei den Verteidigern der Robenpflicht auf Justizseite scheint mir auch immer etwas die Angst mitzuschwingen, dass möglicherweise auch mal die Staatsdiener ohne Robe auskommen müssen. Das hätte für einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Betroffenen gravierende Auswirkungen.
Sie müssten sich anständig kleiden.