Eigentlich wollte das Bundeskriminalamt in diesen Tagen anfangen, Sperrlisten an Internetprovider auszuliefern. Auf diesen Listen sollten Internetseiten verzeichnet sein, die aus Sicht des Bundeskriminalamtes mit Stoppschildern versehen werden müssen. Grundlage wäre nicht das Zugangserschwerungsgesetz gewesen, sondern die mit den Providern schon früher geschlossenen Verträge.
Gegenüber netzpolitik.org hat das Bundeskriminalamt nun erklärt:
Im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA hat das Bundesministerium des Innern entschieden, nicht in den Wirkbetrieb auf vertraglicher Grundlage zu gehen.
Ein Vodafone-Sprecher soll außerdem bestätigt haben, dass die „Selbstverpflichtung“ nicht umgesetzt wird. Erstens werde das Bundeskriminalamt keine Sperrlisten liefern. Zweitens:
Nach Auskunft des Bundeskriminalamt, wird die Ausführung der Selbstverpflichtung ausgesetzt, bis das Gesetz in Kraft ist bzw. es bleibt zu sehen, ob es ein neues oder kein Gesetz gibt.
Somit dürfte die Möglichkeit, Internetsperren durch die Hintertür über die Selbstverpflichtung umzusetzen, während offiziell das Zugangserschwerungsgesetz auf Eis gelegt wird, vom Tisch sein.