Schön sieht er aus, der teure, amerikanisch gestylte Kühlschrank. Doch mit der Online-Order bei einem Internetkaufhaus wurde die Mandantin nicht glücklich. Ständig war der Innenraum des Geräts nass, das Kühlaggregat röhrte praktisch rund um die Uhr.
Nachbesserungen brachten nichts, weshalb unsere Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte. Der Versender rührte sich nicht mehr. Die Sache ist mittlerweile beim Gericht. Kaum hatte die Firma nun den Mahnbescheid in der Post, wurde sie wieder aktiv. Unsere Mandantin fand die Nachricht einer Spedition im Briefkasten. Der Kühlschrank werde morgen abgeholt.
Wie stellt sich der Versender das vor? Dass unsere Mandantin leutselig den Kühlschrank rausrückt, aber weiter auf ihren Kaufpreis wartet? Die Spedition sagt am Telefon jedenfalls, sie solle das Gerät nur abholen und kein Geld auszahlen.
Die Mandantin hat den Abholtermin abgesagt. So lange der Kaufpreis nicht wieder da ist, gibt es auch keinen Kühlschrank. Aus gutem Grund, wie ich meine. Der Versender steht – zumindest dem Namen nach – der in Insolvenz befindlichen Karstadt/Quelle-Gruppe nah.
Wäre ja nicht auszudenken, wenn der Kühlschrank weg ist und es irgendwann für den Rückzahlungsanspruch nur die übliche Insolvenzqoute von 0,0 Prozent gibt.