Mein Mandant war rundum glücklich mit dem gut gepflegten Gebrauchtwagen, den er vor einigen Tagen erstanden hatte. Nur eine Sache nervte ihn – der relativ hohe Kilometerstand. Mehr als 100.000 Kilometer; danach sah die Kiste gar nicht aus.
Wie gut, dass sich so ein Tacho relativ leicht runterdrehen lässt. Wenn man die richtigen Leute kennt. Oder auch die falschen. Kurz nach der Aktion fiel nämlich ausgerechnet der Polizei durch einen fast schon unglaublichen Zufall auf, dass die jetzt angezeigten 70.000 Kilometer nicht ganz richtig sein können.
Was der Mandant nicht wusste: Den Tacho mit passender Software nach unten drehen, ist seit geraumer Zeit strafbar. Auch wenn (momentan) gar kein Weiterverkauf des Wagens geplant ist.
Wieso die Staatsanwaltschaft es hier aber nicht bei einer Einstellung belassen konnte, sondern direkt einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen beantragen musste, erschließt sich mir nicht so ganz.
Ich werde also noch mal mein Glück beim Richter versuchen. Falls auch der kein Einsehen hat, können wir die Geschichte immer noch ans Fernsehen verkaufen. Für einen mittelguten Sketch reichen die Details, die ich momentan leider nicht näher beschreiben kann, allemal.