Dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamtes Personen durchsuchen? Die Antwort lautet, wie so oft im juristischen Bereich, jein. Jedenfalls dürfen sie – in Nordrhein-Westfalen – niemanden durchsuchen, der ihnen auf Verlangen ordentlich seinen Personalausweis zeigt, also die Identitätsfeststellung ermöglicht und der auch sonst keine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ ist.
Mitunter scheint mit den Ordnungskräften aber der Ehrgeiz durchzugehen. So wird den „Kollegen“ von der Polizei, zuständig auch für die Strafverfolgung, gerne mal Konkurrenz gemacht. Im Fall, der heute vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, fühlte sich mein Mandant zum Beispiel wie im Krimi. Er war am Hauptbahnhof angehalten worden, hatte ordentlich seinen Ausweis gezeigt, wurde aber trotzdem an einen Einsatzwagen des Ordnungsamtes gestellt und von oben bis unten durchsucht.
Wie es so kommt, wurde bei der Durchsuchung eine berauschende Substanz in geringer Menge gefunden. Also ab zur Bundespolizei, Strafanzeige, Anklage. Das ganze Programm.
Mit dem kleinen Unterschied, dass wir nun vor dem Amtsgericht geltend machen, die aufgefundenen Beweismittel dürften nicht verwertet werden. Weil die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihre Kompetenzen grob überschritten und Polizei gespielt haben.
Der eine Kontrolleur war krank und konnte nicht zum Verhandlungstermin erscheinen. Sein Kollege war immerhin da, und zwar in Begleitschutz einer stattlichen Zahl weiterer Außendienstler, die im Zuschauerraum Platz nahmen.
Nachdem ihn der Richter belehrt hatte, dass er nichts sagen muss, womit er sich selbst belasten könnte, konnte sich der städtische Angestellte erst mal an rein gar nichts mehr erinnern. Selbst die Lektüre des von seinem Kollegen verfassten Berichts half seiner Erinnerung nur rudimentär auf die Sprünge.
Der Richter fragte selbst kritisch und interessiert nach. Es ist also keineswegs so, dass das Verwertungsverbot nur von der bösen Verteidigung ins Spiel gebracht wurde und vom Gericht – widerwillig – mit absehbar negativem Ausgang abgearbeitet wird. Die Botschaft scheint auch beim Zeugen angekommen zu sein. Letztlich machte er komplett zu und berief sich auf seine fehlende Erinnerung. Beim nächsten Termin soll nun der erkrankte Ordnungsamts-Mitarbeiter gehört werden.
Würde mich überraschen, wenn seine Erinnerung besser ist.