Gerade schweren Herzens für einen Mandanten Schmerzensgeld anerkannt. Zehntausend Euro muss er jetzt zahlen. Für eine Schlägerei, an der er nach meiner Meinung gar nicht beteiligt war. Allerding gibt es zwei Zeuginnen, darunter die forsche Leiterin einer Aldi-Filiale, die Stein und Bein behaupten, auch mein Mandant habe auf einen am Boden liegenden Menschen eingetreten.
In den Strafprozessen ist der Mandant stramm durchverurteilt worden. Widersprüche in den Zeugenaussagen? Ja, sicher. Aber immerhin hätten die Zeuginnen das „Kerngeschehen“ schlüssig geschildert, hielt man uns durch die Instanzen vor. Und insbesondere hätten sie auch meinen Mandanten „zuverlässig“ wieder erkannt. Wenn man die Aussage „Das isser, da besteht kein Zweifel“ als zuverlässig ausreichen lässt.
Nachdem der Sachverhalt in den Strafverfahren zementiert wurde, schien es jetzt wenig sinnvoll, sich im Zivilverfahren noch einmal das Gleiche anzuhören. Natürlich hätte es die Chance gegeben, dass die hier zuständige Richterin die Sache kritischer sieht. Aber der Mandant meint, wir ziehen lieber die Notbremse. Schon wegen der Kosten, die ein weiterer Gerichtstermin mit sich bringen würde.
Ich kann es ihm nicht verdenken, auch wenn ich noch in die Waagschale geworfen habe, dass die Zivilrichterin, so wie ich sie einschätze, nassforsche Aldi-Filialleiterinnen gar nicht leiden kann.