Eine Mandantin ist verklagt worden. Der Anwalt des Anspruchsstellers formuliert den Klageantrag so:
1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 1.254,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2009 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Gericht hat schon mal nichts gemerkt und die Klage ohne weiteren Hinweis zugestellt.
Vielleicht sollten wir uns einfach gar nicht melden und nicht zum Verhandlungstermin gehen. Womöglich diktiert der Richter dann das Übliche: „Es geht Versäumnisurteil entsprechend dem Antrag in der Klageschrift.“ Könnte klappen, da der Kläger weit weg wohnt und sicher nur einen Unterbevollmächtigten beauftragt, der die Akte sowieso meist nicht kennt. Also beste Voraussetzungen, dass niemand noch mal nachliest, um was es überhaupt geht.
Ob ich aus diesem Versäumnisurteil vollstrecken könnte, ist natürlich noch die Frage. Spaß machen würde es aber auf jeden Fall – schon weil der Kläger ein echter Unsymph ist.