Wer zuletzt kam, verliert zuerst – frei nach diesem Motto kommen dem städtischen Ordnungsdienst in Düsseldorf an rund 20 Fahrzeugen sowohl Blaulichter als auch Martinshörner abhanden.
Als vor zwölf Jahren die ersten Ordnungspartnerschaften („Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“) zwischen der staatlichen Polizei und den kommunalen Ordnungsämtern begannen, weckte das Begehrlichkeiten. Auch die Angehörigen der Ordnungsämter wollten und wollen wie die Polizei mit Sonderrechten vorankommen. Dem hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster einen Riegel vorgeschoben und mit seiner Entscheidung ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bestätigt: Weder Blaulicht noch Martinshorn sind für Fahrzeuge eines kommunalen Ordnungsdienstes erforderlich.
Der Ordnungsdienst sei nun mal keine Polizei. Die Bevölkerung dürfe nicht durch die Wirkung der Sondersignale beeinträchtigt werden – „die Unfallgefahr muß gering gehalten werden“, heisst es (AZ: ( 8 A 1531/09). Mit diesem Urteil sieht sich die Bezirksregierung bestätigt. Sie hatte auf Weisung des Verkehrsministeriums der Stadt Wuppertal die Berechtigung für Sonderrechte verweigert. Und wird nun auch der Stadtverwaltung Düsseldorf die Erneuerung der zumeist 2012 auslaufenden Ausnahmegenehmigungen verweigern.
„Wir reißen jetzt nicht jedes bislang genehmigtes Blaulicht vom Autodach“, beschwichtigt Matthias Vollstedt, Hauptdezernent Verkehr beim Regierungspräsidenten. Aber auf lange Sicht müsse eine Sonderrechtsinflation eingedämmt werden: „Waren Sie schon einmal in New York?“, fragte er gestern. Da mache es nämlich ständig piep-piep-piep auf den Straßen. „Schier erschlagen“ werde man von den Sirenen.
Mit jedem weiteren Fahrzeug, das hinzukomme, sinke der Aufmerksamkeitsgrad der Bürger weiter. „Je mehr akustische Wahrnehmungen es gibt, desto gleichgültiger wird der Hörer. Es juckt keinen mehr.“ Das sieht Michael Zimmermann ein bißchen anders. Er ist kommissarischer Leiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes: „Wir hatten in den vergangenen zweieinhalb Jahren 129 solcher Einsätze – immer ging es um Abwehr von Gefahren, Verstärkung für Kollegen in Not bis hin zur Verfolgung verdächtiger Räuber.“
Er bleibt dabei: „In Großstädten wie Düsseldorf sind Sonderrechte für den Ordnungs- und Servicedienst sehr sinnvoll.“ Zumal alle Fahrer selbstverständlich entsprechend geschult worden seien. Das Oberverwaltungsgericht allerdings ist kategorisch: „Bislang befristete Ausnahmen werden nach der ministeriellen Weisung nicht mehr verlängert“.
Sowohl Michael Zimmermann von der Stadt als auch Matthias Vollstedt von der Bezirksregierung sind sich aber in einem einig: Beide wollen erst mal das schriftliche Urteil lesen. Und das werden sie abklopfen. Auf Schlupflöcher der eine. Und wie die gestopft werden können, der andere. (pbd)