Der in Zürich bei seiner Einreise in die Schweiz festgenomme Roman Polanski wäre auch nach einer Landung am Düsseldorfer Flughafen in Auslieferungshaft genommen worden. Zu dieser Einschätzung kommt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf auf Anfrage.
„Zwar wäre in Deutschland die Tat verjährt“, so erklärt es Oberstaatsanwalt Axel Stahl, „aber diesen Einwand könnten wir nicht geltend machen“. Denn nach Artikel 9 des Auslieferungsvertrages zwischen Deutschland und den USA von 1979 gelte das Recht des ersuchenden Staates.
In den USA aber ist der sexuelle Missbrauchs einer 13-jährigen vor 32 Jahren nicht verjährt. Dieser Tat wird der 76-jährige Star-Regisseur noch immer beschuldigt. Er wehrt sich gegen seine Auslieferung in die USA und fordert seine Freilassung. (pbd)