Im Streit um die Modemnutzung des iPhone für Vertragskunden der 1. Generation bleibt T-Mobile zunächst hart. Hier die Antwort auf mein Schreiben, die ich nun für mehrere Mandanten gleichlautend erhalten habe:
Ihr Mandant telefoniert aktuell in den so genannten Complete Tarifen der 1. Generation. In diesen Tarifen können wir Tethering mit dem iPhone leider nicht anbieten.
Damit Sie nachvollziehen können warum dies so ist, hier ein kurzer Rückblick: Seit Mitte Juni 2009 wird Tethering in Deutschland mit dem iPhone 3G/3GS, ab der Software-Version 0S 3.0 angeboten. Erst zum 10. September 2009 hat T-Mobile die technischen Voraussetzungen für Tethering im T-Mobile Netz geschaffen und als Zusatzoption „Modem Nutzung“ im Rahmen der Complete Tarife der 2. Generation angeboten.
Vorher war Tethering im T-Mobile Netz mit dem iPhone nicht möglich. Daher gehört es auch nicht zum Leistungsumfang des T-Mobile Vertrags und es besteht kein vertraglicher Anspruch auf Tethering in den – nicht mehr angeboten – Complete Tarifen der 1. Generation.
Der Leistungsumfang des T-Mobile Vertrags Ihres Mandanten – im Complete Tarif der 1. Generation – ist unverändert. Eine einseitige Änderung des Vertrags durch T-Mobile ist nicht erfolgt. Es besteht auch kein Anspruch, dass T-Mobile das Mobilfunknetz anpasst, um in den älteren Complete Tarifen Tethering mit dem iPhone zu ermöglichen.
Die Nutzung von Tethering wird auch nicht durch T-Mobile mit dem aktuellen Software-Update für das iPhone gesperrt. Das von Ihnen freiwillig durchgeführte Software-Update für das Endgerät wird vom Hersteller Apple zur Verfügung gestellt und nicht von T-Mobile.
Unser Angebot: Ihr Mandant wechselt kostenfrei – ohne Verlängerung der Laufzeit Ihres Vertrags – in einen Complete Tarif der 2. Generation und beauftragt die Zusatzoption „Modem Nutzung“.
Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, sind wir gern für Sie da.
Ich denke, die Fragen sind mittlerweile längst beantwortet. Und die jetzt von T-Mobile etwas lieblos vorgebrachten Argumente scheinen mir wenig geeignet, die einseitige Einschränkung des Angebots zu rechtfertigen. Vor allem der Verweis auf Apple ist hanebüchen. Bekanntermaßen setzt Apple lediglich die Vorgaben des Telefonanbieters um. Ansonsten wäre es ja auch kaum möglich, dass Kunden, die sich für die kostenpflichtige Datenoption in den neuen Verträgen entschließen, ihr iPhone mit der Software 3.1 künftig als Modem nutzen dürfen.
Es gibt nun im Kern zwei Möglichkeiten: Fristlose Kündigung des Vertrages oder Klage gegen T-Mobile auf Ermöglichung der Modemnutzung.