Münster/Dortmund. Weil ein gewalttätiger Verlauf nicht auszuschließen ist, bleibt der von einer privaten Person angemeldete Aufzug zum „Antikriegstag“ am kommenden Sanstag in Dortmund verboten. Das hat der 5. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts beschlossen und ist damit den Entscheidungen des Polizeipräsidenten Dortmund und des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gefolgt.
In der Vergangenheit war es zu Übergriffen eines „Schwarzen Blocks“ aus rechten Kreisen gegen Polizeibeamte gekommen. Vergleichbare Gewalttaten hatte der Veranstalter für Dortmund nicht ausschließen können. Im Gegenteil: Er hatte versucht, Angriffe auf seiner Meinung nach rechtswidrig handelnde Polizisten zu rechtfertigen. (pbd)
66 thoughts on “Dortmund: „Antikriegstag“ verboten”