Die Anzeigen finden sich in den Portalen für gebrauchte Automobile: gut erhaltene Mittelklassefahrzeuge oder Cabrios von Mercedes, BMW, Audi und anderen Marken mit Prestige. Oft ist der Preis überraschend niedrig.
Nichts gegen Schnäppchen, aber Vorsicht ist angebracht. Selbst wenn eine komplette deutsche Zulassungsbescheinigung vorgelegt wird. Denn es werden immer wieder Leasingfahrzeuge auf den deutschen Markt gebracht, die vor allem in Italien unterschlagen wurden.
Ich lasse mal offen, wie es den Drahtziehern gelingt, die in Italien als vermisst gemeldeten Fahrzeuge in Autos mit vermeintlich deutschem Ursprung zu verwandeln. Fest steht, sie schaffen es immer wieder, „korrekte“ deutsche Papiere für die Fahrzeuge zu bekommen. Was den Weiterverkauf natürlich enorm erleichtert.
In einem aktuellen Fall begann für meinen Mandanten der Ärger am frühen Morgen. Er wollte gerade mit seinem gebraucht gekauften Mercedes CLS zur Arbeit fahren, als Polizeibeamte klingelten. Sie wollten gar nicht groß mit ihm reden, sondern nur sein Fahrzeug beschlagnahmen. Was sie dann auch machten.
Dass das Auto aus Italien kommt, hätte der Betroffene sogar merken können. In der ASU-Bescheinigung, es muss ja auf Täterseite schnell gehen, war noch das italienische Kennzeichen eingetragen. Auch die Umstände des Verkaufs hätten stutzig machen können. Treffpunkt an einer Tankstelle, windelweiche Erklärungen zur Vorgeschichte des Autos, schnelle Probefahrt („Es gibt noch andere Interessenten“), Barzahlung.
Nun hat er den Salat, zumindest vorläufig. Seine Chancen, den Wagen wieder zu bekommen, stehen dabei gar nicht schlecht. An gestohlenen Sachen, auch Autos, kann man zwar nicht gutgläubig Eigentum erwerben. Anders ist es aber, wenn das Fahrzeug vom letzten rechtmäßigen Besitzer (Leasingnehmer) unterschlagen wurde. Dann gilt es nicht als „abhanden gekommen“ im Sinne des Gesetzes. Wenn die Papiere stimmen, kann der letzte Käufer also wirksam Eigentümer geworden sein.
Sofern man sich als Käufer nicht wehrt, das heißt mächtig Druck macht, bleibt das Fahrzeug aber regelmäßig beschlagnahmt. Meist kommen die zuständigen Staatsanwälte und Ermittlungsrichter erst in die Gänge, wenn man auf die zivilrechtliche Lage in einem Widerspruch oder einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung hinweist. Normalerweise wird dann dem vorletzten Eigentümer (Leasingfirma) eine Frist gesetzt, auf Herausgabe des Wagens zu klagen. Die italienischen Leasingfirmen haben in den Fällen, die ich bisher bearbeitet habe, nicht geklagt.
Nach Ablauf der Frist (oft weitere vier oder sechs Wochen) wird das Fahrzeug dann normalerweise herausgegeben. Es sei denn, die Behörden halten es als Beweismittel in den laufenden Strafverfahren für unverzichtbar. Da lässt sich dann aber meist mit der Zusage, das Auto nicht ohne Einverständnis der Staatsanwaltschaft weiter zu verkaufen, eine Lösung erzielen.
Für den gutgläubigen Käufer bleiben am Ende Ärger, Kosten und meist etliche Wochen, in denen er auf sein Auto verzichten muss. Beim Verkäufer ist finanziell meist nichts zu holen. Gern werden Strohleute eingesetzt, die schon längst die Finger gehoben haben.
Ich kann nur raten, bei Gebrauchtwagenkäufen die Augen aufzuhalten. Man sollte gezielt hinterfragen, ob das Auto aus dem Ausland stammt. Sofern sich Hinweise auf Italien ergeben, ist größte Vorsicht angesagt. Die Masche klappt wohl vornehmlich mit Autos aus diesem Land.