Heute die Anfrage eines Kandidaten für den Bundestag, der dringend Wahlkampf machen möchte. Aber sein Arbeitgeber gibt ihm nicht frei. Sogar eine Abmahnung ist dem Kandidaten schon angedroht worden, sofern er drei Tage unbezahlten Urlaub nimmt – wie von ihm zunächst gewünscht.
Der Arbeitgeber stritt vehement ab, dass er so was wie Sonderurlaub für politische Kandidaten gibt. Der angehende Politiker wusste da auch nicht weiter.
Ich habe ihn darüber informiert, dass er gar nicht so bescheiden sein muss. Denn ihm steht doch der, sicherlich nicht allseits bekannte, Wahlvorbereitungsurlaub zu:
§ 3 Abgeordnetengesetz Wahlvorbereitungsurlaub
Einem Bewerber um einen Sitz im Bundestag ist zur Vorbereitung seiner Wahl innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag auf Antrag Urlaub von bis zu zwei Monaten zu gewähren. Ein Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge besteht für die Dauer der Beurlaubung nicht.
Mal sehen, ob es der Kandidat bei den drei Tagen belässt.