„Sie hatten während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt.“ So lautet der Vorwurf gegen meinen Mandanten, einen Lkw-Fahrer. Angehalten worden ist er nicht. Vielmehr wurde er am 24. Juli 2009 auf der A 3 bei Kilometer 105,08 gefilmt. Im Rahmen einer Abstandsmessung, von einer Brücke aus.
Also einer jener Fälle, in denen Polizeibeamte die Videobänder der Abstandsmessungen nachher auf mögliche andere Verkehrsverstöße auswerten.
Vorgestern hatte ich mich als Verteidiger bestellt. Heute ein Anruf von der Autobahnpolizei Hilden: „Das Verfahren ist eingestellt.“
Das ging ja überraschend schnell. Womöglich eine erste Konsequenz aus dem noch frischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Videoüberwachung des Straßenverkehrs eindeutiger gesetzlicher Vorschriften bedarf…