Wie es scheint, ist das Bundesverfassungsgericht öfter mit windigen Richtervorlagen konfrontiert. Erst vor wenigen Tagen machte ein Richter des Amtsgerichts Gummersbach, dem Vernehmen nach der stellvertretende Direktor persönlich, einen vor allem in der Begründung holprigen Vorstoß. Ziel: Weg mit dem Handyverbot am Steuer.
In einer anderen Eingabe eines Gerichts können die Verfassungsrichter nun noch nicht einmal erkennen, wer genau den Beschluss gefasst hat und auf welches Verfahren er sich bezieht. In der Vorlage sei nur vom „Amtsgericht Schweinfurt“ die Rede, welches höchstselbst Zweifel an einer familienrechtlichen Vorschrift habe. Die im Gesetz aufgeführten Formalien, heißt es in einer Pressemitteilung des Verfassungsgerichts, seien schlicht nicht eingehalten.
Peinlich außerdem: Der zuständige Richter hat vergessen, seinen Beschluss zu unterschreiben.