Das Amtsgericht Hagen antwortet auf einen Mahnbescheidsantrag:
Die geltend gemachten Auslagen für Vordruck / Porto erscheinen überhöht. Ist der Betrag tatsächlich entstanden, so fügen Sie der Antwort bitte entsprechende Belege bei.
Die Kritik ist nachvollziehbar. 556,60 Euro für ein Formular oder Porto sind doch etwas ungewöhnlich. Allerdings sind das auch die außergerichtlichen Anwaltsgebühren, die als Nebenforderung geltend gemacht werden.
Da bin ich wohl in der Zeile verrutscht.