Ich habe vor einiger Zeit ein Foto getwittert. Es zeigte einen Werbeslogan für ein Autohaus. Der Slogan war auf einen öffentlich ausgestellten Sportwagen aus Stuttgart gepappt. Groß zu lesen war auch der Name des Kundenberaters als „Ansprechpartner“. Dieser Name wiederum war Anlass für einen, nun ja, mittelflauen Gag unter 140 Zeichen.
Der betreffende Herr rief mich an und verlangte die Löschung des Tweets. In seinen ersten zwei Sätzen kam vor, dass er unter seinen Kunden viele Anwälte hat, die den ganzen Tag Abmahnungen schreiben (und deshalb dicke Autos fahren). Außerdem sei er mit jemandem verwandt, der im Vorstand der Rechtsanwaltskammer sitzt. Etwas überraschend war für den Anrufer wohl, dass ich trotz dieses Szenarios den Tweet nicht einfach löschen wollte.
Wer mit seinem Namen öffentlich Werbung macht, versuchte ich dem Herrn zu erklären, muss auch damit leben, wenn sich mal jemand mit der Werbung beschäftigt. Möglicherweise sogar auf der Basis harm- oder, schrecklich, schrecklich, überdies gar hirnlosen Humors.
Bevor wir uns komplett überwarfen, rückte der Betreffende damit raus, worum es ihm vornehmlich geht: sein Google-Profil. Er findet es als Geschäftsmann nicht gut, dass der Tweet mittlerweile auf der ersten Google-Seite steht, noch dazu schmeichelhaft weit oben.
Das war ein Argument, das ich nachvollziehen kann. Klar, es macht keine Freude, immer wieder einen längst gelaufenen, noch dazu nicht dauerhaft zündenden Gag bei der eigenen Namenssuche vor die Nase gehalten zu bekommen.
Ich sagte also zu, den mittlerweile in der Timeline angerosteten Tweet zu löschen. Wegen des rüden Intros musste ich mir aber doch noch einen kleinen Schubs geben. Ich tröstete mich einfach damit, dass ich jetzt weiß, wo ich meinen Mercedes nicht kaufe, falls ich mal in das passende Alter dafür komme.