Dass Arbeitnehmern das Gehalt gepfändet wird, ist Alltag in Personalabteilungen. Etwas ungewöhnlicher ist es dagegen, wenn der Mitarbeiter ein unterhaltsberechtigtes Kind erfindet, damit sich die Pfändungsgrenze verschiebt.
In unserem Fall passte der gar nicht existierende Nachwuchs ziemlich gut ins Konzept. So blieben vom Einkommen monatlich nur noch knapp 30 Euro, die überhaupt an die Gläubiger überwiesen werden konnten.
Nach einigen Monaten flog das „Versehen“ auf. Natürlich. Der Arbeitnehmer zahlt jetzt freiwillig mehr und trägt die aufgelaufenen Rückstände zügig ab. Natürlich auch in der Hoffnung, dass ihm sein Chef die Sache nicht zu übel nimmt.
Für die Personalabteilung heißt es künftig: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das nächste Pfändungsopfer wird für jeden Unterhaltsberechtigten, der ihn über den Grundfreibetrag heben soll, eine Heirats- oder Geburtsurkunde vorlegen müssen.