Nach einem Teilfreispruch im Berufungsverfahren hatte ich die Anwaltskosten festsetzen lassen. Der Beschluss kam. Auf das Geld warte ich nun schon Monate.
Ich frage nach, wann mit der Überweisung zu rechnen ist. Das Gericht antwortet:
… wird Ihnen mitgeteilt, dass die Akte leider versandt und trotz Aufforderung noch nicht zurückgekehrt ist. Es wird um geräumige Fristsetzung gebeten.
Ich bin natürlich gnädig. Nur an meiner Antwort feile ich noch. Favorit derzeit:
Die beantragte Fristverlängerung wird gewährt.