Ich hatte Gelegenheit, beim Bundeskriminalamt anzurufen. Laufende Ermittlungen. Konkret: Beamte haben bei meinem Mandanten, der nicht zu Hause war und auch nicht vorhat, nach Hause zu gehen, durchsucht. Jetzt sitzen sie im Auto vor seinem Haus. Ich nehme an, sie warten nicht auf den Pizzaservice.
Da sich in der zuständigen Abteilung niemand meldet, werde ich zum Dauerdienst im Bundeskriminalamt durchgestellt. Der dortige Diensthabende möchte zuerst wissen, von wem ich weiß, dass seine Kollegen vor der Haustüre stehen. Das fragt er drei Mal, in einem jovialen Tonfall zwischen Pilawa und Jauch; ich fühle mich aber trotzdem nur marginal in meiner Ehre als Strafverteidiger gekränkt.
Dann kommt der übliche Spruch, er wisse ja nicht, wer ich bin, deshalb könne er mir nichts zu einem laufenden Verfahren sagen. Ich erkläre, dass ich gar nichts von ihm wissen will, sondern ihm nur gern das mir mittlerweile bekannte Aktenzeichen und meine Mobiltelefonnummer durchgeben möchte. Verbunden mit der Bitte, seine im Auto wartenden Kollegen zu kontaktieren und ihnen anzubieten, mich doch mal anzurufen. Wenn sie denn wollen. Was ja sein könnte.
Der Beamte erklärt, dafür bräuchte der Beschuldigte keinen Anwalt. Der Beschuldigte solle sich doch bitte selbst melden. Langsam ringe ich doch um Fassung, schaffe es aber noch freundlich zu fragen, ob er denn nun meine Telefonnummer notieren möchte. Noch mal: unverbindlich, nur für den Fall, dass seine Kollegen vor Ort mit mir sprechen und vielleicht ihre Wartezeit abkürzen wollen.
„Nö.“ Dann legt er auf.
So viel zu unseren neuen Supercops.