Stellen Sie sich vor, der Chefarzt ordnet eine Vollnarkose an. Aber die Krankenschwester gibt nur Sauerstoff. Unvorstellbar? Ungefähr wie das, was ich gerade gehört habe:
Die Ermittlungsrichterin lehnt es ab, eine Durchsuchung zu genehmigen. Das versteht der Staatsanwalt, der telefonisch den Antrag stellt, zu 100 %. Er gibt die Entscheidung der Richterin an die Polizei weiter. Aber weil die Beamten schon vor der Tür des Beschuldigten stehen, ignorieren sie das Wort der Richterin und durchsuchen. Spätere Begründung laut Durchsuchungsprotokoll: Gefahr im Verzuge.
Über den Flurfunk habe ich schon vor einiger Zeit gehört, dass sich genau dies hier in der Region zugetragen haben soll. Nun scheint der Fall bei mir angekommen zu sein.
Mal sehen, was die Akteneinsicht ergibt. Eine gewisse Spannung kann ich nicht verleugnen.