Ab morgen gilt ein verbesserter Schutz gegen unerwünschte Werbeanrufe. Diese sind an sich verboten, doch setzen sich unseriöse (und auch seriöse) Firmen immer wieder darüber hinweg.
Nach dem neuen Recht
– können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen;
– dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer künftig nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern. Bei Verstößen gegen das Verbot droht eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro;
– bekommen Verbraucher mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben;
– können sich Verbraucher durch eine Neugestaltung der Widerrufsrechte künftig ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat von allen anderen telefonisch abgeschlossenen Verträgen lösen.