Rainer Hass

Sehr geehrte Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,

wir wollen Ihre Zeit nicht unnötig in Anspruch nehmen. Sie haben ja genug damit zu tun, Inkasso für namhafte Unternehmen zu machen.

Wir wären Ihnen aber ebenso dankbar, wenn Sie nicht unsere Zeit unnötig in Anspruch nähmen. Zum Beispiel mit der seit neuestem immer wieder aus dem hohlen Bauch heraus gestellten Frage, ob unser Mandat noch besteht.

Wenn wir zum Beispiel am 10. Juni 2009 für unseren Mandanten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt haben, spricht doch eigentlich kaum etwas dafür, dass unser Auftrag am 21. Juli 2009 erloschen ist. Wenn wir unseren Mandanten nicht mehr verträten, würden wir dies überdies auch dem Gericht mitteilen. Das Gericht würde Ihnen eine Kopie schicken, und Sie wüssten Bescheid.

Dass wir auf Ihr letztes Schreiben nach dem Widerspruch nicht geantwortet haben, hat übrigens auch einen Grund. Sie fordern uns darin auf, die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen.

Hallo?

Wir haben bereits mehrfach im schönsten Juristendeutsch geklöppelt, warum Ihre Auftraggeberin von unserem Mandanten kein Geld verlangen kann. Zuletzt ging so ein elegantes Kurzgutachten an das vor Ihnen beauftragte Inkassobüro infoscore Forderungsmanagement GmbH.

Es würde also völlig reichen, wenn Sie die Unterlagen lesen. Dann würden Sie nicht nur Gründe, sondern auch Paragrafen kennen – und müssten nicht so, Sie verzeihen unseren Unmut, dämlich nachfragen.

Außerdem haben wir am Ende unseres liebevoll gestalteten Ablehnungsschreibens sogar noch geschrieben, dass wir freundlich darum bitten, unseren Mandanten nicht mit weiteren Mahnungen und Anschreiben zu belästigen – weil alles gesagt ist.

Sicher, es war vielleicht ein Fehler, unser Anwaltsbüro nicht ausdrücklich in diese Bitte aufzunehmen. Deshalb zur Klarstellung: Wenn wir sagen, dass wir nichts mehr sagen, wollen weder unser Mandant noch wir mit weiteren nichtssagenden Schreiben belästigt werden. Sie können dann gern klagen und dem Gericht erklären, warum Ihre Mandantin Geld von unserem Mandanten will. Wir schreiben dann ans Gericht, warum Ihre Mandantin kein Geld verlangen kann. Am Ende steht ein Urteil. Von dem wir beide wissen, wie es ausfalllen wird, nicht wahr?

Natürlich können wir Sie zunächst nicht davon abhalten, uns weiter mit Briefen zu nerven. Aber die lapidare Anfrage in Ihrem neuerlichen Schreiben hat schon was Nerviges und auch, wir alle haben nur begrenzte Zeit um unser Geld zu verdienen, einen äußerst unkollegialen Touch.

Bitte lassen Sie uns deshalb auf diesem Wege mitteilen, dass wir in allen gemeinsamen Fällen so lange mandatiert sind, wie wir Sie nicht vom Gegenteil informieren. Schreiben Sie das irgendwo in Ihr Adressverzeichnis zu unserer Kanzlei. Dann können Sie sich Bearbeitungskosten und Porto sparen.

Falls Sie allerdings solche Briefe schreiben, um Ihrer Partei Aktivität vorzugaukeln, schmeißen Sie diese nichtssagenden Briefe an uns doch einfach in den Müll. Wir haben nichts dagegen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RAe Udo Vetter & Annette Mertens

„In Gladbach dauert eben alles länger“

Peinliche Pannenbeichte: Die Schlampereien in der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatten offenbar System. Jahrelang wurden Strafakten – auch von des Kindesmissbrauchs Verdächtigen – verschleppt. Das offenbarte gestern der neue Behördenchef Emil Brachthäuser.

Während sein inzwischen ins Justizministerium versetzter Vorgänger Heinrich Franzen im Karneval die kostümierte Witzfigur „Balderich“ abgab (O-Ton: „In Gladbach dauert eben alles ein wenig länger und geht nicht einfach so ruck-zuck“), kam es zu massiven Verzögerungen in heiklen Verfahren. So bestätigte es gestern auch Peter Lichtenberg, der Vizechef der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft.

Erst kürzlich mussten, wie berichtet, zwei mutmaßliche Sexualstraftäter aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Unter den jetzt sechs aufgedeckten Fällen, die wenigstens vier Jahre lang vertrödelt wurden, sind gleich drei brisante: Einem Mann, der seine Tochter sexuell missbraucht hatte, wurde vom Bundesgerichtshof ein halbes Jahr Rabatt auf die einst vierjährige Haftstrafe gewährt. Der Täter habe die Verzögerung der Justiz nicht zu verantworten.

Mit ähnlicher Begründung erreichte ein Angeklagter, dem 15-facher Kindesmissbrauch vorgeworfen wurde, statt drei Jahre nur gut ein Jahr Haft. Bei richtiger, zügiger Arbeit hätte die Staatsanwaltschaft sogar den Missbrauch einer 14-jährigen verhindern können. Einem Mann, der wegen sexueller Handlungen vor einem Kind angeklagt war, attestierte das Oberlandesgericht Düsseldorf „rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung“ der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach. Drei Monate Haft wurden deswegen erlassen.

Eine einzelne Mitarbeiterin soll für all das und mehr verantwortlich sein. Sie ist versetzt worden, Maßnahmen gegen sie werden geprüft. Aber nun auch gegen andere Verantwortliche, etwa Ex-Chef Franzen alias „Balderich“. Dass Akten einfach verschwanden oder außer Kontrolle gerieten, ist laut Vize-General Lichtenberg seit 2005 nicht mehr möglich: „Seitdem gibt es ein elektronisches Kontrollsystem“. Das gefälligst zu nutzen, dazu sind nun alle 19 Staatsanwalten aus dem Justizministerium eindringlich gemahnt worden.

Unterdessen müssen in Mönchengladbach tausende Verfahren rückblickend überprüft werden. Staatssekretär Jan Söffing verspricht: „Alle Umstände, die zu den Mängeln geführt haben, werden rückhaltlos aufgeklärt.“ Es gehe bei der Aufarbeitung auch darum, so Söffing tatsächlich wörtlich, „das Vertrauen der Bürger in eine funktionierende Justiz zu erhalten“. (pbd)

Zahllos

Im Umgang mit Kinderpornografie scheint die Hybris nun auch in die Büros der Strafverfolger einzuziehen. Diese sind an sich zur Objektivität verpflichtet. Aber es kann in aufgeregten Zeiten ja nicht schaden, moralische Entrüstung durchschimmern zu lassen. Wie in dieser Passage einer Anklageschrift:

Am 6. September 2008 lud der Angeschuldigte einen ca. 30-minütigen Film mit zahllosen kinderpornografischen Filmsequenzen herunter. In 30 Filmsequenzen wird der sexuelle Missbrauch von Kindern dargestellt.

Hatte ich bei der Verwendung des Begriffs „zahllos“ zunächst an einen Diktatfehler oder einen einmaligen stilistischen Missgriff geglaubt, wurde ich auf der nächsten Seite eines Besseren belehrt. Dort heißt es schon wieder:

Am 18. November 2008 war der Angeschuldigte im Besitz zahlloser Dateien mit Kinderpornografie. Auf zwei Rechnern befanden sich insgesamt 894 Einzelbilder und 240 Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten.

Was will uns der Autor sagen? Dass 30 Filmsequenzen, 894 Einzelbilder und 240 Videodateien einfach zu sachlich ist und doch nur verharmlosend klingt? Dass er sich sorgt, ohne seine wolkige Umschreibung werde das Gericht womöglich die wahre Dimension des Falles verkennen?

Jedenfalls nicht, dass er zu faul zum Zählen ist. Das hat er ja immerhin gemacht.

Wunsch nach mehr Freizeit bringt Richter ins Gefängnis

Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs angemessen, wenn ein Richter seine Pflichten gröblich vernachlässigt. Der BGH bestätigte nun ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Stuttgart, mit dem ein Amtsrichter wegen Rechtsbeugung in 47 Fällen und versuchter Rechtsbeugung in sieben Fällen verurteilt worden war.

Der Richter genehmigte freiheitsentziehende Unterbringungsmaßnahmen, ohne die Betroffenen zuvor persönlich angehört oder sich von diesen einen unmittelbaren Eindruck verschafft zu haben. Obwohl er wusste, dass dies zur Ermittlung einer vollständigen Entscheidungsgrundlage und wegen der Kontrollfunktion des Gerichts in Betreuungssachen zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, sah er bewusst hiervon ab, um sich Arbeit zu ersparen, weil er mehr Zeit für seine Familie und seine Lehraufträge an zwei Fachhochschulen haben wollte.

Um seine gesetzeswidrige Arbeitsweise zu vertuschen, fertigte der Angeklagte inhaltlich falsche Anhörungsprotokolle an, um damit den Anschein zu erwecken, dass er sich vor Genehmigung der Maßnahme einen unmittelbaren Eindruck von den Betroffenen verschafft habe. Dies fiel einer Mitarbeiterin seiner Geschäftsstelle auf. Die Mitarbeiterin bemerkte zufällig, dass der Richter die Anhörung eines Betroffenen protokolliert hatte, obwohl dieser schon längst verstorben war.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist maßgeblich, dass der Richter seine Pflicht zur Anhörung der Betroffenen nicht nur im Einzelfall, etwa aus beruflicher Überlastung, vernachlässigte, sondern systematisch auf Anhörungen verzichtete, um seine Freizeit zu optimieren, und diese schwerwiegenden Verfahrensverletzungen durch fingierte Anhörungsprotokolle planvoll vertuschte.

Dank an die Familie

Während des Telefonats mit einer Richterin brach plötzlich die akustische Hölle los, in Form des Nokia-Ringtones und etwas, das Griechischer Wein gewesen sein könnte. „Hier klingeln zwei Handys“, rief die Richterin entsetzt.

„Moment mal, ich gehe kurz ran.“

Ich hörte, wie sie zuerst ihrem Sohn erklärte, dass er nach dem Tennis auf sie warten soll, weil sie ihn abholt. Ja, jetzt gleich. Er soll keine Schnute ziehen und noch eine Fanta trinken. Den Schwiegervater (vermutlich) blaffte sie an, wieso er Grill noch nicht zurückgebracht hat, „weil wir doch heute abend grillen wollen“. Der Grill soll gegen 18 Uhr wieder da sein.

Dann erörterten wir weiter ein Steuerstrafverfahren. Nachdem innerhalb weniger Sekunden zwei Probleme gelöst worden waren, ging es auch hier kreativ weiter. Wir verständigten uns darauf, dass mein Mandant was an die Staatskasse zahlt und das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wird.

Das ist in der Sache völlig gerechtfertigt, ging dann aber doch zügig. Wofür ich mich, mal so ins Blaue hinein, ein klitzekleines Bisschen bei der Familie bedanken möchte.

Zwischennachricht

Manche Abteilungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nutzen diesen Textbaustein:

… wird mitgeteilt, dass sich die Beantwortung des Schreibens vom … verzögert.

So eine Zwischennachricht ist grundsätzlich eine nette Geste. Man könnte dem Empfänger allerdings das Grübeln ersparen, wenn der Satz mit „, weil …“ fortgesetzt würde.

Links 409

Afghanistan: Deutsche Soldaten haben Angst vor dem deutschen Staatsanwalt

CSU-Parteitag: Ungültige Stimmen fallen stets unter den Tisch

Offener Brief an DJV-Chef Konken

Die zehn skurrilsten Mietrechts-Urteile

Virale Hohn- und Spott-Maschinerie

Twitter-Mom leidet schwer an Kritik und verabschiedet sich aus der Generation Upload

Vodafone-Gesicht will Vergütung nicht behalten

Als kleiner Nachsatz sei gesagt, mein Kunde ist Rechsanwalt und wird jeden Spaßbieter auf 25% des Verkaufspreises belangen

Der Staatsanwalt und die Presse

Ein Oberstaatsanwalt steckt der BILD-Zeitung, dass er gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss Anklage erheben wird. Die Empörung hierüber ist groß, denn dem Beschuldigten, der Kinderpornos besessen haben soll, ist noch keine abschließende Stellungnahme im Ermittlungsverfahren ermöglicht worden. Sein Anwalt spricht von „sozialer Exekution“, berichtet Spiegel online.

Die Zusammenarbeit des Staatsanwalts mit Presse und Rundfunk ist kein rechtsfreier Raum. Die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren regeln sie in Ziffer 23 detailliert. Die Unterrichtung der Presse setzt stets eine Einzelfallprüfung voraus, ob Persönlichkeitsrechte des Betroffenen das Interesse der Öffentlichkeit überwiegen:

„Eine unnötige Bloßstellung der Person ist zu vermeiden. … Der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden.“

Schon hier hätte der Herr Staatsanwalt wohl eine andere Entscheidung treffen müssen. Es hätte ihm nämlich klar sein können, welchen Wirbel seine Ankündigung verursachen wird, auch, mit welchem Zungenschlag. Dies gilt umso mehr, als ja schon die Durchsuchungen bei Tauss von zahlreichen PR-Stunts der Staatsanwaltschaft begleitet waren.

Aber mit der Einzelfallprüfung ist es nicht getan. Für die Sache mit der Anklage findet sich sogar eine explizite Vorschrift:

Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.

Wegen voreiliger diffamierender Äußerungen der Staatsanwaltschaft hat übrigens schon mal ein Prominenter Schmerzensgeld erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen musste dem ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser 10.000 Euro zahlen, weil Staatsanwälte immer wieder während des Ermittlungsverfahrens Einzelheiten an die Presse gegeben hatten.

Nachtrag: Generalstaatsanwältin kritisiert Äußerung gegenüber BILD

40 Regeln für den Umgang mit Anwälten

Der Beitrag über den richtigen Umgang mit Polizeibeamten erhielt ein beachtliches Echo. Die Leser aussenminister fischer und Kand.in.Sky haben als Kontrastprogramm 40 Regeln gestrickt, wie man seinem Anwalt Freude macht. Hier sind sie. Unser heutiger Beitrag gegen, ich greife die Klage eines Kommentators auf, Respekt und Ernsthaftigkeit in diesem Blog.

1. Sag, dass du alles schon der Polizei erzählt hast und er sich doch einfach die Vernehmungsprotokolle schicken lassen soll.
2. Gib ihm eine Telefonnummer mit pakistanischer Vorwahl und bitte ihn, in deinem Terrorcamp Bescheid zu geben, dass das Ding aufgeflogen ist.
3. Frag ihn, ob er seine Robe für dich anzieht.
4. Wenn er es tut, sag ihm, dass sie seinen Körper umschmeichelt.
5. Wenn nicht, wirf ihm Homophobie (Mann)/Homosexualität (Frau)vor.
6. Frag ihn, ob er seine Sekretärin schon mal auf dem Schreibtisch genommen hat.
7. Frag ihn, ob ihn seine Sekretärin schon mal auf dem Schreibtisch genommen hat.
8. Knie nieder und bitte ihn, dir die Beichte abzunehmen.
9. Beschieße ihn, wenn er sich umdreht, mit Papierkügelchen aus einem Blasrohr.
10. Schwärme ihm von seiner Wohnung vor, in die du gestern Nacht eingestiegen bist.
11. Bitte ihn ganz leise zu sein, da gerade deine tote Mutter zu dir spricht.
12. Fixiere ihn mit starrem Blick und murmel vor dich hin: Ich kann ihn nicht töten … ich kann es einfach nicht … aber ich muss.
13. Wenn er sagt, er kann dir helfen, umarme ihn weinend und versuche seine Hände zu küssen
14. Frag ihn, ob du die Leiche ein paar Tage bei ihm zwischenlagern kannst.
15. Erkläre ihm, das Mandat sei öffentlich ausgeschrieben und er möge den 16-seitigen RFP bis morgen bei deinem Management einreichen.
16. Frag ihn, ob er mit dir in den Knast zieht.
17. Versuche einen Barzahlungsrabatt rauszuhandeln.
18. Verabschiede dich mit einem Gruß an die soeben verschiedene Frau und die leider viel zu früh verstorbenen Kinder.

20. Gib ihm Tips in anderen Fällen
21. Sag ihm, du liest die Rechtsberatung in NEUE REVUE (o.ä.) und er soll dich nicht verarschen.
22. Frag ihn ob er auch solche Probleme mit Dates von Staatsanwältinnen hat.
23. Benutze seine Kommunikationsmittel als wärst du zuhause.
24. Nach dem Gespräch bleib sitzen und sag, du erwartest noch einen Geschäftspartner.
25. Schlag ihm vor, so lange ins Fitnessbüro zu gehen.
26. Sag ihm, er soll auch unbedingt die Sekretärin mitnehmen.
27. Tipp sein AZ in den Browser seines Computers und frag ihn, wann du ihm LINUX installieren sollst, damit klappe es immer.
28. Wähle das AZ mit dem Telefon am Tisch und biete ihm einen Wechsel zu Vodafone an.
29. Geh raus aus dem Büro und schrei “Wo bleibt mein Kaffee?!?”
30. Frag ihn, ob du den nächsten Mandanten empfangen kannst.
31. Bitte ihn dabeizubleiben, denn es ist dein erster Fall.
32. Versuch ihn zum Überfall auf den Richter zu überreden.
33. Schick dem Richter einen Karton Wein als Anerkennung.
34. Schreib den Richter an, er solle den Karton dem StA geben, du hättest dich vertan.
35. Schick nun einen Briefumschlag mit weissem Pulver an den Richter.
36. Berichte davon deinem Anwalt und sage ihm, dass nun alles gut ausgehen wird.
37. Segne sein Büro, bevor du dich hinsetzt.
38. Wenn der Anwalt deine Erwartungen in der ersten Unterredung nicht erfüllt, drohe ihm mit einem “guten” Anwalt.
39. Begrüsse ihn stets mit “mein Mafia-Anwalt”.
40. Verabschiede dich mit der Ankündigung weiterer Straftaten.
41. Handle einen Anteil an Tantiemen aus, wenn er deinen Fall in seinem Blog veröffentlicht.

Surfpaket, ungefragt

Gestern habe ich mich aus eher nichtigem Anlass nur ein wenig über Vodafone geärgert. Es mag ja sein, dass Gott und die Welt solche Kunden-werben-Kunden-Programme hat. Trotzdem bleibt es bemerkenswert, wenn man von einem Laden, bei dem man selbst schon knapp 15 Jahre Kunde ist und Silber- oder was weiß ich für einen Status genießt, plötzlich als potenzieller Drücker eingeworben wird.

Nur ein wenig geärgert, wie gesagt. Da hätte ich vielleicht besser nicht dem Impuls nachgegeben, etwas zu tun, was ich sonst nie tue. In schaute in unsere Buchhaltungsunterlagen. In diversen Leitz-Ordnern heftet die Sekretärin schön alle eingehenden Rechnungen ab. Der Steuerberater bearbeitet sie dann fürs Finanzamt auf. Ein Selbstgänger, mit dem ich möglichst wenig zu tun haben möchte.

Vorgelegt kriege ich nur Rechnungen, an deren Korrektheit meine Mitarbeiterin zweifelt. Also meist von Adressbuchfritzen, Internetabo-Abzockern und dem Escort-Service Roxanna (wobei ich denen schon tausend Mal gesagt habe, sie sollen alles an die Privatadresse schicken).

Die Firma Vodafone gehört bislang nicht zu diesem Kreis. Bis gestern. Da sehe ich nämlich, dass seit ungefähr einem Jahr Monat für Monat neben dem Minutenpaket, das ich mal gebucht habe, ein neuer Rechnungsposten auftaucht. Ein „VF Surfpaket“ für jeweils 1,99 Euro.

Ein Kostenpunkt, von dem ich bislang nichts wusste. Den ich definitiv nicht bestellt habe. Und den ich, verdammt noch mal, auch nicht will! Schon deswegen nicht, weil ich mit der Vodafone-Karte nur telefoniere. Und das auch nur noch in Form einer Rufweiterleitung auf meine neue Handynummer bei einem anderen Anbieter.

Schon weil die SIM-Karte nur noch in meiner Schreibtischschublade liegt, surfe ich gar nicht über Vodafone, erst recht nicht im ollen Live-Portal. (Dieses ebenfalls eher unangenehme Erlebnis war mein letzter Internetausflug mit Vodafone.)

Wie kommt so ein Laden also dazu, mir ungefragt zusätzliche Kosten aufs Auge zu drücken? Noch dazu in Form eines Zusatzangebotes, für das ich ersichtlich keine Verwendung habe? Für so ein Gebahren habe ich kein Verständnis, auch wenn’s nur um zwei Euro im Monat geht.

Da aus dem kleinen Ärgernis dann noch ein großes wurde, habe ich gleich Nägel mit Köpfen gemacht. Eigentlich wollte ich ja noch abwarten, ob Vodafone sich vielleicht mal zu vernünftigen Tarifen durchringt, gerade was die mobile Internetnutzung anbelangt. Aber dazu habe ich jetzt keine Geduld mehr.

Die Rufnummer ist gekündigt, der Umzugsantrag gestellt.

Ein Senior nutzt das Recht

Der 79-jährige Unglücksfahrer von Menden äußert sich nicht gegenüber der Polizei. Er mache von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wolle sich einen Anwalt nehmen, heißt es. Der Mann war mit seinem Auto in das Ende eines Schützenzuges gefahren. Zwei Menschen starben, über 50 wurden verletzt.

Die bislang bekannten Umstände bestätigen, dass der Mann aus seiner Sicht genau das Richtige tut. Auch ihm steht eines der wichtigsten Rechte zu. Er darf als Beschuldigter uneingeschränkt schweigen, er muss sich in keinster Weise belasten. Dieses Recht hat jeder, so befremdlich, unsympathisch, ja entsetzlich die Umstände auch wirken mögen.

Was auch immer er sagen würde, wäre für den Man in dieser Situation schädlich. Denn die Staatsanwaltschaft hat anscheinend keine Belege dafür, dass er vorsätzlich gehandelt haben könnte. Ein Unfall liegt also nahe.

Fraglich dürfte somit in erster Linie sein, ob dem Fahrer fahrlässige Tötung zur Last gelegt werden kann. Dabei kommt es darauf an, wie er sich vor und während des Unglücks fühlte, worauf er möglicherweise reagierte, welche Fahrfehler ihm unterliefen und so weiter. Alles was der Fahrer jetzt sagte, würde ihn festlegen.

Sofern seine Aussage selbstbelastend wäre, würde er den Unfallhergang festschreiben. Suchte er sich zu entlasten, wäre das auch kein Grund, auf Zeugen und Gutachter zu verzichten. Im ungünstigsten Fall würden die Aussagen des Unfallfahrers durch Zeugen oder Gutachter ganz oder teilweise widerlegt. Als Lügner dazustehen, ist aber keine gute Perspektive für ein Verfahren.

Dass ein 79-Jähriger der Versuchung widersteht, mal ganz schnell „reinen Tisch“ zu machen, ist schon eine starke Leistung. Wer mal in die Situation kommen sollte, ebenfalls Beschuldigter zu sein, sollte sich an dem Senior ein Beispiel nehmen. Ganz eigennützig, so wie es das Recht erlaubt.