Nur ein Wunder kann die Chefin des Duisburger Herzzentrums vor dem anstehenden Strafprozess retten: Die 8. große Strafkammer des Landgerichts Münster hat jetzt 10 von 13 Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft gegen Sabine D. zugelassen. Die elf Vorwürfe der Ankläger gegen ihren Lebensgefährten sind in vollem Umfang zugelassen worden. Das bestätigte gestern Behördensprecher Benedikt Vieth.
Die Medizinerin soll während ihrer Zeit an der Universitätsklinik Münster gemeinsam mit ihrem Freund anonyme Schreiben verschickt haben, in denen sie dem Klinikum vermeintliche Fehler vorwarfen. Die Briefe gingen an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm, an Angehörige Verstorbener und Journalisten. Ziel soll es gewesen sein, den Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie in Münster zu diskreditieren.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer erläutert seine Sicht: „Frau D. hat versucht, den Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie zu diskreditieren, damit dieser vorzeitig aus dem Dienst entfernt wird. Sie wollte früher als geplant Leiterin der Herzabteilung werden.“ Wegen siebenfacher Verletzung von Privatgeheimnissen muss sich D. nun verantworten, weil sie laut Anklage Informationen von Patienten weitergegeben hat.
Außerdem wird sie der falschen Verdächtigung, der versuchten Nötigung, der Verleumdung und eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetzt beschuldigt. Gegen ihren Lebenspartner, einen Unternehmensberater, besteht der hinreichende Verdacht, in neun Fällen personenbezogene Daten unbefugt verbreitet zu haben. Dazu wird ihm vorgeworfen, er habe verleumdet, genötigt und falsch verdächtigt.
Bei solchen Delikten wird ein Prozess normalerweise vor einem Amtsgericht geführt. Das Landgericht Münster hat sich aber der Meinung der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die hat dem Verfahren, das einen großen Umfang mit vielen Zeugen und Sachverständigen hat, eine „besondere Bedeutung“ unterstellt.
Diese besondere Bedeutung sieht der Geschäftsführer des Duisburger Herzzentrums allerdings noch nicht. Otto Eggeling hält an Chefärztin Sabine D. fest: „Alles andere wäre eine Vorverurteilung, die wir nicht wollen“. Allerdings kommen auf D. und ihren Partner noch zivilrechtliche Forderungen zu. Die Uni-Klinik in Münster behauptet, durch die Rufmordkampagne sei ihr ein Millionen-Schaden entstanden: „Wir strengen die Schadensersatzklage an“, bekräftigte gestern Kliniksprecherin Simone Hoffmann. (pbd)