Der 79-jährige Unglücksfahrer von Menden äußert sich nicht gegenüber der Polizei. Er mache von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wolle sich einen Anwalt nehmen, heißt es. Der Mann war mit seinem Auto in das Ende eines Schützenzuges gefahren. Zwei Menschen starben, über 50 wurden verletzt.
Die bislang bekannten Umstände bestätigen, dass der Mann aus seiner Sicht genau das Richtige tut. Auch ihm steht eines der wichtigsten Rechte zu. Er darf als Beschuldigter uneingeschränkt schweigen, er muss sich in keinster Weise belasten. Dieses Recht hat jeder, so befremdlich, unsympathisch, ja entsetzlich die Umstände auch wirken mögen.
Was auch immer er sagen würde, wäre für den Man in dieser Situation schädlich. Denn die Staatsanwaltschaft hat anscheinend keine Belege dafür, dass er vorsätzlich gehandelt haben könnte. Ein Unfall liegt also nahe.
Fraglich dürfte somit in erster Linie sein, ob dem Fahrer fahrlässige Tötung zur Last gelegt werden kann. Dabei kommt es darauf an, wie er sich vor und während des Unglücks fühlte, worauf er möglicherweise reagierte, welche Fahrfehler ihm unterliefen und so weiter. Alles was der Fahrer jetzt sagte, würde ihn festlegen.
Sofern seine Aussage selbstbelastend wäre, würde er den Unfallhergang festschreiben. Suchte er sich zu entlasten, wäre das auch kein Grund, auf Zeugen und Gutachter zu verzichten. Im ungünstigsten Fall würden die Aussagen des Unfallfahrers durch Zeugen oder Gutachter ganz oder teilweise widerlegt. Als Lügner dazustehen, ist aber keine gute Perspektive für ein Verfahren.
Dass ein 79-Jähriger der Versuchung widersteht, mal ganz schnell „reinen Tisch“ zu machen, ist schon eine starke Leistung. Wer mal in die Situation kommen sollte, ebenfalls Beschuldigter zu sein, sollte sich an dem Senior ein Beispiel nehmen. Ganz eigennützig, so wie es das Recht erlaubt.