Im Fall um den zehntel Millimeter (bitte hier nachlesen) haben wir uns heute im Amtsgericht versammelt und den Polizeibeamten als Zeugen gehört.
Ich sage mal vorsichtig, es taten sich Abgründe auf. Zusammenfassung:
Benutzt wurde eine digitale Schieblehre, die für die Dienststelle im Baumarkt gekauft wurde. Das Gerät ist nicht geeicht. Es ist auch nicht bekannt, welche Toleranzen die Schieblehre hat. In die Bedienungsanleitung hat, soweit bekannt, noch keiner geschaut. Man weiß doch, wie solche Lehren zu bedienen sind.
Das Gerät wurde aber selbstverständlich „intern“ auf seine Genauigkeit überprüft. Das geschah zu unbekannter Zeit nach dem Kauf durch einen unbekannten Kollegen. Hierzu wurde die Schieblehre mit dem Lineal abgeglichen, das die Polizei verwendet, um maßstabsgerecht auf Millimeterpapier zu zeichnen.
Die digitale Schieblehre wurde nur ausnahmsweise benutzt. Normalerweise benutzt man Grenzlehren. Grenzlehren waren aber an dem Tag nicht auf dem Einsatzwagen.
Nun soll ein Sachverständiger prüfen, ob die Messung zu halten ist. Wir treffen uns also demnächst wieder vor Gericht.
(Danke für die vielen sachkundigen Kommentare. Messtechnisch war ich am bewandertsten im Saal.)