Der Streit dreht sich nicht um das Ob, sondern um das Wie. Mein Mandant ist grundsätzlich bereit, für einen bestimmten Vorfall Schmerzensgeld zu zahlen. Aber nicht den von der Gegenseite geforderten Betrag. Außerdem sind nur Raten drin.
Nun erhalte ich folgende Aufforderung: Mein Mandant soll zum Notar gehen und dort ein Anerkenntnis über den Betrag abgeben, den er zu zahlen bereit ist. Außerdem soll er die für diesen Teil bei der Gegenseite entstandenen Anwaltskosten akzeptieren und sich der Zwangsvollstreckung unterwerfen.
Über den Rest werde dann „ein Rechtsstreit geführt“, heißt es. Man kann es natürlich auch kompliziert machen, wenn es einfach geht. Der Gegner hätte ja auch die Möglichkeit, den gesamten Betrag einzuklagen, wenn er denn schon unbedingt einen vollstreckbaren Titel haben will. Wir würden dann halt überlegen, welchen Teilbetrag der Klageforderung wir anerkennen – wenn wir anerkennen. Das Gericht erließe dann in dieser Höhe ein Anerkenntnisurteil, welches ebenfalls vollstreckbar ist.
So ganz erschließt sich mir nicht, worin jetzt auch nur ein geringer Vorteil für meinen Mandanten liegen soll. Ohne den wird er sich jedenfalls nicht bewegen.