Mein Mandant ist inhaftiert. Die Zeit hat er sich mit krümelartigen Substanzen etwas angenehmer gestaltet. Das hat nun zu einer Strafanzeige geführt. In dieser Anzeige spricht sich die Haftansalt vehement dagegen aus, das Verfahren trotz der denkbar geringen Menge einzustellen. (Eine quantitative Analyse war gar nicht möglich.)
Interessant finde ich, dass die Anstaltsleitung ausdrücklich von einem „Betäubungsmittelmarkt innerhalb der Anstalt“ spricht. Auf diesem Markt werde bei „doppelten Preisen“ gehandelt. Bei den geringen Verdienstmöglichkeiten der Gefangenen führe das zu „verschärften Bedingungen“.
Wenn es gegen die eigenen Gefangenen geht, gibt es also einen Drogenmarkt innerhalb der Gefängnismauern. Sogar die Preise scheinen der Anstaltsleitung bekannt zu sein. In offiziellen Verlautbarungen wird man derartige Eingeständnisse eher selten finden. Da wird zwar schon mal eingeräumt, dass Drogen in Haftanstalten ein Problem darstellen. Dass es aber einen Markt und nachvollziehbarer Preisbildung gibt, ist, so weit ich weiß, eine offiziell nicht bekannte Sicht der Dinge.