Die Gewerkschaft der Polizei wehrt sich gegen DNA-Proben – bei ihren eigenen Mitgliedern. Im Visier der GdP ist insbesondere das Polizeipräsidium Duisburg. Dort werden derzeit DNA-Proben von Polizisten genommen und die Datenprofile gespeichert. Betroffen sollen vorwiegend Beamte sein, die an Tatorten aktiv sind.
„Die Speicherung von DNA-Daten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Sie bedarf nach der geltenden Rechtsprechung der konkreten Begründung im Einzelfall und darf keinesfalls vorsorglich für bestimmte Personengruppen angeordnet werden. Auch nicht für Polizeibeamte“, erklärte der GdP-Landeschef Frank Richter.
Offiziell sei die Abgabe der DNA-Proben zwar freiwillig, doch die GdP fürchtet Druck auf die Beamten. Richter: „Auch Polizeibeamte stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Vorgesetzten. Sie könnten sich zur Abgabe ihrer DNA-Probe genötigt sehen, weil sie sonst berufliche Nachteile befürchten.“
Zudem bezweifelt die GdP, dass die im Duisburger Polizeipräsidium praktizierte Speicherung von DNA-Proben von Kriminalbeamten, die bei der Spurensicherung eingesetzt werden, zu einer schnelleren Aufklärung von Straftaten führt. „Um Täterspuren bereits im Anfangsstadium eindeutig identifizieren zu können, müssten alle Polizeibeamten, Rettungskräfte und Staatsanwälte, die am Tatort eingesetzt werden können, bereits im Vorfeld eine DNA-Probe hinterlegen. Selbst dann, wenn sie aus anderen Städten kommen. „Das würde zu einer riesigen, nicht eingrenzbaren Massendatei führen“, warnt Richter.