Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Schreiben „vorab per Telefax“ nicht lustig sind. Vielleicht waren sie es, als Telefonleitungen noch wackelten und Faxgeräte verschmierte Ausdrucke lieferten, sofern sie nicht ohnehin kaputt waren.
Aber heute nervt „vorab per Telefax“ nur noch. Ich brauche in 99,8 Prozent der Fälle einen Brief, den mir das Laserfax äußerst akkurat ausdruckt, nicht am nächsten Tag nochmals als „Original“. Selbst dann nicht, wenn der Briefbogen der gegnerischen Anwaltskanzlei dezent farbig gesetzt ist.
Wer aber sagt, der Wahnsinn sei nicht steigerungsfähig? Heute schickt mir ein Anwalt „vorab per Telefax“ folgenden Text:
Dementsprechend übersende ich Ihnen anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Prozessvergleichs mit der Bitte, die ebenfalls beigefügte Zustellkarte zu unterzeichnen und … zurückzusenden.
„Vorab per Telefax“ ist nicht ganz richtig. Tatsächlich steht im Kopf des Schreibens folgendes:
Vorab per Telefax (ohne Anlagen)
Das allerdings ist schon wieder lustig.