Eine Strafrichterin am Amtsgericht Köln hatte mich auf Wunsch eines Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Ohne Einschränkungen. Nun streicht der Kostenbeamte die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld mit der Begründung, der Angeklagte hätte auch einen Verteidiger aus Köln benennen können.
Ich will auf diesen Blödsinn nicht näher eingehen. Nur so viel: Die Richterin hat mich beigeordnet und auch keine Einschränkungen gemacht, obwohl sie mich kennt. Oder jedenfalls meinen Briefkopf vor Augen hatte, der Düsseldorf als Bürositz ausweist. Da ist es dann nicht Sache eines Kostenbeamten, diese Entscheidung nachträglich zu revidieren.
Neu ist aber der Umstand, dass das Gericht auch die Aktenversendungspauschale streicht. Das sind immerhin 12 Euro, die mir das Gericht für die Zusendung der Ermittlungsakte berechnet. Leider enthält der Beschluss an dieser Stelle keine Begründung. Mir fällt als Argument nur ein, dass Kölner Anwälte möglicherweise für verpflichtet gehalten werden, die Aktenversendungspauschale zu sparen, indem sie die Akte selbst beim Gericht abholen.
Wäre mir neu, dass ausgerechnet die Kölner Kollegen sich so was gefallen lassen.