Die Firma Gedast GmbH, Rechteinhaberin so feinsinniger Werke wie „Casting+Fotzenspiel“ sowie „Dicke Lippen Kleine Löcher“, bringt für ihre Abmahnungen neue Anwälte in Stellung. Nun geht eine C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen gegen Internetnutzer vor, die angeblich Gedast-Filme in Tauschbörsen zum Upload bereitgestellt haben.
Gefordert werden eine Unterlassungserklärung sowie pauschal 650,00 €. Die bisher für Gedast tätigen Anwälte machten meist 450,00 € geltend. Aber gut, es wird halt alles teurer. Oder liegt es daran, dass nur noch wenige Angeschriebene auf die Masche reinfallen und nicht wissen, wie man der angedrohten Klage entgeht?
Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei verwendet einen interessanten Briefkopf. Es sind dort keinerlei Anwälte aufgeführt, die zur Sozietät gehören. Bei der Telekom und sonstigen Auskunftsdiensten habe ich heute keine C-S-R Rechtsanwaltskanzlei gefunden. Bei Google finden sich nur Berichte, die sich mit der von C-S-R losgetretenen Abmahnwelle beschäftigen.
Auch wenn man nach der angegebenen Adresse Am Hardtwald 9 in 76275 Ettlingen googelt, findet sich keine Anwaltskanzlei mit diesem Namen. Bleibt als einziger Anhaltspunkt also nur der Rechtsanwalt, der die Abmahnung unterschrieben hat. Dessen Name ist neben der Unterschrift genannt, sein Nachname beginnt mit „S“. Laut dem Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe residiert er auch am Hardtwald 9.
Warum seine mutmaßlich existierenden Sozien „C“ und „R“ nicht auf den Abmahnbriefen auftauchen wollen? Darüber lässt sich nur spekulieren. Ich würde es allerdings auch so halten.