Um die 20 Euro zahlt der Mandant jeden Monat für die Mitgliedschaft in einer Partnerbörse. Auf der Plattform kann er sich nicht nur umsehen, sondern er kriegt auch konkrete Vorschläge gemailt. Aber nicht nur diese. Vielmehr verschickt das Unternehmen auch Werbung. Mindestens einmal die Woche, mitunter auch öfter, bombardiert es den Mandanten mit kommerziellen Angeboten.
Das wunderte den Mandanten dann doch. Immerhin hatte er Werbung nicht zugestimmt. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens erwähnen das Thema nicht. Ein vorgedrucktes Ja zur Werbung wäre ohnehin unwirksam.
Auf seine Beschwerde erhielt der Mandant einen Tipp. „Löschen Sie Ihre E-Mail-Adresse aus dem Nutzerprofil. Sie erhalten dann keine Werbung mehr.“ Seltsamer Vorschlag, denn dann wäre auch Schluss mit den Partnervorschlägen. Und für die hat der Mandant ein Jahr vorausbezahlt.
Der zweite Protest, in dem auch die Worte Abmahnung und Anwalt fielen, hatte etwas mehr Erfolg. Man sei sich des Problems bewusst, hieß es. „Wir arbeiten an einer technischen Lösung.“
Zwei Monate hat der Mandant abgewartet. Eigentlich genug Zeit für ein Feature, das den Kunden entscheiden lässt, ob er Werbung sehen will oder nicht. Doch diese Wahlmöglichkeit gibt es bis heute nicht. Der Mandant wird weiter munter mit Werbung zugespammt.
Nun geht die Abmahnung raus.