Die Mail kam von der Polizei. Sie war an die Betreiber eines Forums gerichtet. Der Absender wollte die Daten eines Kommentators, insbesondere die IP-Adresse.
Für den Fall, dass die Daten nicht herausgegeben werden, hieß es in der Mail, werde ein richterlicher Beschluss erwirkt. Die Forenbetreiber können noch nicht einmal ansatzweise nachvollziehen, was an dem Kommentar strafbar sein soll. Ich auch nicht.
Ich habe ihnen zu folgender Antwort geraten:
„… kommen wir gern auf Ihren Vorschlag zurück, einen richterlichen Beschluss herbeizuführen. Sobald dieser schriftlich, nicht nur per Mail, vorliegt, werden wir die gewünschte Auskunft geben.“
Wer weiß, vielleicht hat ja auch der Richter Probleme, einen Tatverdacht auszumachen…