Wer sich vorsichtig dem Niveau annähern möchte, auf dem der Bundestagsabgeordnete „umme Ecke“ argumentiert, kann sich beispielsweise mit Elke Ferner beschäftigen. Die SPD-Parlamentarierin aus Saarbrücken rechtfertigt ihre Zustimmung zum Internetzensurgesetz unter anderem so:
Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und erfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträgen zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren.
Carsten Dobschat hinterfragt diese Argumente:
Will die uns für blöd verkaufen? Hält die ihre Wähler tatsächlich für lobotomierte und grenzdebile Volltrottel, die nicht von 12 Uhr bis Mittag denken können? Sie schreibt selbst, dass die Verträge “verfassungsrechtlich schlicht unzulässig” seien – ja wie ungemein bescheuert muss man sein, um das als Begründung zu verwenden, ein Gesetz zu machen, das genau den Inhalt dieser verfassungsrechtlich schlicht unzulässigen Verträge zum Inhalt hat? Wird das nun das neue Vorgehen des Bundestags? Ein Minister macht Verträge, die nicht mit bestehenden Gesetzen vereinbar sind und statt gegen die Verträge vorzugehen, werden diese als Vorlage für ein neues Gesetz genommen? Geht’s noch? Wer ist denn hier der Volltrottel?
Hoffen wir, dass Frau Ferner diesem Gedankengang folgen kann. Oder jemanden kennt, der ihr erklärt, was der Bürger aus ihrem Wahlkreis ihr rüberbringen möchte.
(Elke Ferner steht für viele SPD-Abgeordnete, die diesen oder einen ähnlichen Text an protestierende Bürger versenden.)