Eine wichtige Nachricht aus Frankreich: Der Verfassungsrat hat die Internetsperren für Raubkopierer für verfassungswidrig erklärt. Per Gesetz hatte die Nationalversammlung im Mai bestimmt, dass eine Überwachungsstelle vermeintliche Raubkopierer aufspürt und sie drei Mal verwarnt. Beim dritten Verstoß wäre der Internetanschluss für ein Jahr gesperrt worden, hätte aber weiter bezahlt werden müssen.
Die obersten französischen Richter sehen die Kommunikationsfreiheit verletzt. Außerdem die Unschuldsvermutung, denn der Anschlussinhaber müsse nicht zwingend der „Täter“ sein. Eine Umkehr der Beweislast sei verfassungswidrig.
Bericht bei stern.de, weitere Quellen.