Alles falsch und doch richtig gemacht

Aus dem Posteingang:

Hallo Herr Vetter,

ich sehe mir gerade den 23C3 Beitrag ‚Sie haben das Recht zu schweigen‘ auf video.google an, und bin nun an der Stelle wo Sie über das kumpelhafte Verhalten der Durchsuchungsbeamten sprechen…

Da beschloss ich, Ihnen von meiner persönliche Erfahrung zu erzählen.

Ja, die 2 Polizisten, welche auf Antrag des Urheberrechtsinhabers eines alten Film-Klassikers, den ich heruntergeladen hatte, meinen Vermieter als Besitzer der Beschuldigten-IP ermittelt hatten, waren sehr freundlich. Mein Vermieter (er diente später als Zeuge) lud nichts aus dem Internet herunter und kam schnell auf mich als WLAN Sub-User seines Anschlusses.

An meiner Tür sagten mir die Polizisten (wohlgemerkt, ich wohne sehr ländlich), es sei eine Sache von wenigen Minuten, auch für meine Wohnung einen Durchsuchungsbefehl zu erwirken, und so ließ ich sie kurzerhand in die Wohnung, nachdem ich den Durchsuchungsbefehl gelesen hatte. Im besagten Beschluss wurde explizit nach einem bestimmten Film gesucht, welchen der Urheberrechtsinhaber mir als Download über eMule ankreidete.

Dieser Film befand sich noch auf meiner Festplatte (sowie weitere Downloads), ich zeigte diesen einem der Polizisten, baute freiwillig die HDD aus und übergab diese den Beamten (mit vollem OS, zum Glück hatte ich noch meine alte HDD beim Umbau aufbewahrt).

Ich unterschrieb aber das Protokoll und widersprach beim Kreuzchen nicht der Durchsuchung. Ich zeigte mich die ganze Zeit (sie waren ja nur hinter diesem einen Film her) geständig und kooperativ, und auf dem Protokoll wurde noch einmal meine Zusammenarbeit erwähnt. Dies war nebenbei meine erste Durchsuchung und ich bin sehr naiv herangegangen. Ich wusste nur, dass ein Zeuge notwendig war, sowie Grund und die zu durchsuchenden Räume im Durchsuchungsbefehl stehen sollten.

Wie die Polizisten es mir versichert hatten, erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Post, welche mir die Einstellung des Verfahrens bestätigte, und bezahlte meinen Abmahnungs-Obulus an den Rechtsanwalt des Urheberrechtsinhabers.

Bis auf die Abmahngebühr kam ich nicht nur glimpflich davon (denke ich), sondern diese Begegnung sollte mein Leben entscheidend beinflussen.

Ich kam während der Durchsuchung mit dem IT-ler der beiden Polizisten ins Gespräch, und so erfuhr er, dass ich Informatiker auf Jobsuche war. Er wiederum wusste von einer Firma, die händeringend nach einem Programmierer suchte. Ich bewarb mich, es kam zu einem Vorstellungsgespräch, und nun bin ich seit über 1 1/2 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber.

Meine Verwandten amüsieren sich noch immer köstlich über mein Glück im Unglück.

S.D.