Als Verteidiger muss ich mit Mandanten auch über mein Honorar sprechen. Da ich normalerweise nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz arbeite, muss eine schriftliche Honorarvereinbarung geschlossen werden. Mündliche Absprachen sind nämlich nicht wirksam.
Ich schlage regelmäßig Alternativen vor:
– Vergütung nach einem Stundensatz;
– Pauschalbetrag.
Persönlich finde ich den Stundensatz besser. Der Mandant bezahlt nur die Arbeit, die ich leiste. Ich kriege aber auch meine tatsächliche Arbeit bezahlt.
Beim Pauschalhonorar besteht immer die Gefahr, dass eine Seite „benachteiligt“ ist. Entweder der Mandant, weil sich (wer weiß das schon vorher?) das Verfahren mit wenig Aufwand aufdröseln und sozialverträglich beenden lässt. Oder ich, weil sich der Einsatz, den ich natürlich trotzdem erbringen muss, betriebswirtschaftlich ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr rechnet.
Letzteres möchte ich eigentlich vermeiden. Deshalb ist immer, wenn ich ein Pauschalhonorar nenne, ein Zuschlag enthalten. Der sorgt dafür, dass ich im Regelfall nicht in die Röhre gucke. Nach knapp 15 Jahren als Verteidiger liege ich mit der Schätzung des Arbeitsaufwandes auch nur noch ganz selten komplett daneben.
Erstaunlicherweise scheinen Mandanten das alles anders zu sehen, auch wenn sie es normalerweise nicht offen sagen. Sie befürchten wirklich, dass der Anwalt Stunden ohne Ende kloppt und ihnen die Kosten über den Kopf wachsen.
Ich vermute, amerikanische Anwaltsserien tragen in diesem Punkt ordentlich zur Aufklärung bei. Deshalb an dieser Stelle mal ein herzlicher Dank nach Hollywood.