Computer-GEZ geht vielleicht in letzte Instanz

Ob für ausschileßlich beruflich genutzte internetfähige PCs GEZ-Gebühren anfallen, ist bei den Verwaltungsgerichten umstritten. Es gibt Urteile in beide Richtungen. Gestern hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf die Seite derer geschlagen, welche die Rundfunkgebühr bejahen.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Revision zugelassen worden. Möglicherweise wird nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.