Das Landgericht München 1 hat gestern die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther auf Fortführung der Kontoverbindung bei der Stadtsparkasse München abgelehnt und auch die einstweilige Verfügung aufgehoben, das Konto bis zum rechtskräftigen Urteil weiter zu führen (Aktenzeichen 28 O 398/09).
„Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen“, so Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München. Leider hätten sich viele Betroffene einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin Günther beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.
Verschiedene Medien berichteten bereits vom Geschäftsgebaren der Rechtsanwältin, die bei der Stadtsparkasse München ein so genanntes Anderkonto, also ein Konto für Ansprüche Dritter, geführt hat. Günther trieb mit Mahnungen Geldbeträge für verschiedene Anbieter von angeblich im Internet zustande gekommenen Verträgen für „Nutzlos-Inhalte“ im Web ein.
Für die Stadtsparkasse München war das Geschäftsgebaren der Rechtsanwältin bei der Kontoeröffnung in keiner Weise ersichtlich gewesen. Nach Hinweisen von Betroffenen und Geprellten hat die Stadtsparkasse die Konten sofort gekündigt, um den Missbrauch der Konten zur Schädigung weiterer Internetnutzer zu verhindern. Gegen die Kontokündigung erwirkte die Anwältin zwei gerichtliche Verfügungen, durch die die Stadtsparkasse München gezwungen wurde, die Konten mehrere Monate aufrecht zu erhalten.
Diese Verfügungen wurden nunmehr aufgehoben und die Klage der Anwältin abgewiesen.