Das Internet – nicht nur böse

„Die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung bedarf immer der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ist ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann ohne Benennung von Gründen die Maßnahme ablehnen.“

Früher hätte man sich erst mal in der Bibliothek vergraben, um das rauszufinden.

Danke, Google!