Die Verwaltungskraft bei der Staatsanwaltschaft war unwirsch. Um es vorsichtig auszudrücken. Ich erklärte, dass der von ihr verschickte Einstellungsbescheid Fehler enthält:
– falscher Mandantenname
– falsches Delikt
– verdrehtes Aktenzeichen.
„Ich dachte, es ist am einfachsten, wenn Sie das Dokument schnell berichtigen und es mir noch mal zusenden. Deshalb rufe ich Sie an – und nicht den Staatsanwalt.“
Von dem Augenblick war sie dann doch recht freundlich.