„Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens am 12. März 2009, fällig.“
Toll, die Rechnung selbst ist vom 16. März 2009. Weniger lustig ist, dass der Mandant vor allem deswegen Ärger hat, weil sich der eilige Rechnungssteller bislang als Schnarchnase erwiesen hat.