Habe wegen akuten Zeitmangels beantragt, eine heute auslaufende Frist bis zum Dienstag, 14. April, zu verlängern.
Da ich den Schriftsatz heute bis 24 Uhr faxen könnte, dürfte der Richter ja ohnehin vor Dienstag nicht an ihn rankommen, selbst wenn er unbedingt diesen Fall über die Feiertage bearbeiten wollte. Glaube kaum, dass er einen eigenen Schlüssel zum recht stattlichen Gerichtsgebäude in der Großstadt hat.
Der Rechtsstreit wird sich durch die Verlängerung also nicht verzögern, so dass ich wohl mit einem „Ja“ rechnen kann.
(Am Rande: Die weitaus meisten Richter sind in Fristsachen sehr zuvorkommend, so lange sie sich nicht veräppelt fühlen. Aber man macht sich halt immer so seine Gedanken.)