Muss mein Blog in die Deutsche Nationalbibliothek?
Über die im Gesetz vorgesehene „Pflichtablieferung“ auch für elektronische Publikationen gab es Verwirrung. Die Pflichtablieferung besteht zwar fort, aber die Deutsche Nationalbibliothek hat jetzt klargestellt:
Ohne vorherige Aufforderung durch die Deutsche Nationalbibliothek ist „keine Durchsetzung einer Ablieferungspflicht“ und „insbesondere nicht die Einleitung entsprechender Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren“ zu erwarten.
Möge dieser Kelch auch künftig an mir vorübergehen.